Anpassungslehrgang für Physiotherapeuten*innen aus dem Ausland
Wer seine Berufsausbildung zum*r Physiotherapeuten*in im Ausland gemacht hat, kann die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland mittels eines Anpassungslehrganges erreichen.
Wer in das Bundesland Nordrhein-Westfalen kommt und dort um Berufsanerkennung als Physiotherapeut*in in Deutschland ersucht, muss Kontakt zur Bezirksregierung in Münster aufnehmen und dort eine amtlich beglaubigte Übersetzung seines/ihres Berufsabschlusses einreichen.
Die Bezirksregierung Münster erteilt jedem*r Antragsteller*in in einem individuellen Bescheid, was zur Erlangung der Berufszulassung als Physiotherapeut*in in Deutschland noch zu absolvieren ist. Dabei werden immer zwei Möglichkeiten im Bescheid stehen.
oder wahlweise
Unsere Anpassungslehrgänge haben wir bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Wir sind von der Bezirksregierung Münster dafür offiziell anerkannter Bildungsträger.
Wer sich für eine der Varianten entschieden hat, kann nicht mehr zur anderen Variante wechseln.
Wer die Prüfung und Nachprüfung bei der Kenntnisprüfung nicht bestanden hat, erhält keine Berufszulassung in Deutschland.
Wir als Präha bieten drei Wege zum Erhalt der benötigten Bescheinigungen/Qualifikationen an, mit der die Berufsanerkennung bei der Bezirksregierung Münster möglich wird.
Nach Erhalt des Bescheides, was an erfolgreich absolvierten Stunden und Fächern noch nachzuweisen ist, sollte der/die Physiotherapeut*in sorgfältig prüfen, für welche Variante, Anmeldung zur Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang er/sie sich entscheidet.
Wir beraten Sie gerne, damit Sie die für sich richtige Entscheidung treffen und das Ziel Anerkennung und Berufszulassung als Physiotherapeut*in in Deutschland erreichen.